ANMELDUNG

Anmeldeunterlagen

 Kindergarten

  • Geburtsurkunde (im Original mit Kopie) *
  • Personalausweis oder Pass (im Original mit Kopie)
  • Impfbuch mit allen Pflichtimpfungen nach argentinischem Impfkalender (im Original mit Kopie)
  • Pädagogischer Bericht des Kindergartens, aus dem die Schülerin oder der Schüler kommt (im Original mit Kopie)
  • Bescheinigung der Herkunftsschule über das Zahlungsverhalten (trifft nur bei vorherigem Besuch einer Privatschule zu) (nur im Original)

Primarstufe

  • Geburtsurkunde (im Original mit Kopie) *
  • Personalausweis oder Pass (im Original mit Kopie) 
  • Impfbuch mit allen Pflichtimpfungen nach argentinischem Impfkalender (im Original mit Kopie) 
  • Augenärztliche Bescheinigung (im Original mit Kopie) soll in Argentinien besorgt und dann eingereicht werden. Sie muss im Schuljahr datiert sein, für das sich die Schülerin oder der Schüler anmeldet.
  • Vom Kinderarzt ausgestellte ärztliche Bescheinigung, die die Teilnahme am Sportunterricht erlaubt (Sp. "apto físico").  Sie muss im Schuljahr datiert sein, für das sich die Schülerin oder der Schüler anmeldet. Sie soll in Argentinien besorgt und dann eingereicht werden.
  • Bescheinigung über die Hörfähigkeit soll in Argentinien besorgt und dann eingereicht werden
  • Pädagogischer Bericht
  • Bescheinigung der Herkunftsschule über das Zahlungsverhalten (trifft nur bei vorherigem Besuch einer Privatschule zu) (nur im Original)
  • Zeugnis des letzten bestandenen Schuljahres mit Versetzungsvermerk (im Original mit Kopie; entfällt bei Aufnahme in die 1. Klasse) *

Sekundarstufe

  • Geburtsurkunde (im Original mit Kopie)
  • Personalausweis oder Pass (im Original mit Kopie)
  • Impfbuch mit allen Pflichtimpfungen nach argentinischem Impfkalender (im Original mit Kopie)
  • Zeugnis des letzten bestandenen Schuljahres mit Versetzungsvermerk (im Original mit Kopie) *
  • Bescheinigung der Herkunftsschule über das Zahlungsverhalten (trifft nur bei vorherigem Besuch einer Privatschule zu) (nur im Original)

Nicht argentinische mit * gekennzeichnete Urkunden müssen im Ursprungsland beglaubigt werden (deutsche, schweizerische und österreichische Urkunden bedürfen der Haager Apostille). Insofern sie fremdsprachig sind, muss eine Übersetzung beigefügt werden. Die Übersetzung muss von einem/einer in Argentinien vereidigten Übersetzer/in (Traductor/a Público/a Matriculado/a) vorgenommen und bei der Übersetzerkammer (Colegio de Traductores Públicos de Buenos Aires) digital oder persönlich beglaubigt werden.

Änderungen vorbehalten. Die Informationen auf der Website dienen ausschließlich Orientierungszwecken.