Schulgeld

Hilfe zur Fortsetzung der schulischen Laufbahn

Im Schulgeld ist die Hilfe zur Fortsetzung der schulischen Laufbahn miteinbegriffen.
 
Diese Hilfe sieht für die Familien der betroffenen Schülerinnen oder Schüler bei Todesfall der zahlungspflichtigen Person die 100%ige Befreiung der Zahlungspflicht des Grundschulgelds bis zum Abschluss der schulischen Laufbahn (12. Klasse) vor.